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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die velsycon GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Delmenhorst hat am 29. September 2025 um 20:00 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 12 IN 145/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der velsycon GmbH beschlossen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 201676 eingetragen. Als Geschäftsführer fungiert Daniel Janssen aus Dötlingen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim Beyer, Kanzlei GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstraße 2–12, 28195 Bremen, bestellt. Er ist unter Tel. 0421/322649225 und Fax 0421/32264929 erreichbar.

Mit dem Beschluss wurde verfügt, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind. Zudem sind die Schuldner der Gesellschaft angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Maßnahme dient der Sicherung des Vermögens und der geordneten Überwachung der Geschäftsführung, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde möglich. Diese ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Delmenhorst einzulegen.

Amtsgericht Delmenhorst, Beschluss vom 29.09.2025 – Aktenzeichen 12 IN 145/25

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