Das Amtsgericht Hagen hat am 29. September 2025 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 103 IN 118/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Elecycling GmbH angeordnet.
Die Gesellschaft, im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9042 eingetragen, hat ihren Sitz in der Hagener Straße 147, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde. Geschäftsführer ist Herr Elma Karavdic aus Iserlohn. Der Geschäftszweig des Unternehmens liegt in der Entsorgung und im Recycling von Elektronikschrott, einem Bereich, der in den vergangenen Jahren sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch zunehmend an Bedeutung gewonnen hat.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Prof. Dr. Volker Römermann, Kanzleisitz Jockuschstraße 2–4, 58511 Lüdenscheid, bestellt.
Das Gericht ordnete an, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen an die Elecycling GmbH selbst zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, nur noch an den Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 23 Abs. 1 InsO).
Ferner wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit dieser Entscheidung wird die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Elecycling GmbH erheblich eingeschränkt, um die Vermögenswerte zu sichern und die Voraussetzungen für eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung zu schaffen.
Amtsgericht Hagen, Beschluss vom 29.09.2025 – Aktenzeichen 103 IN 118/25