Das Amtsgericht Osnabrück hat am 30. September 2025 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 28 IN 30/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Aydinöz GmbH beschlossen.
Die Gesellschaft, im Handelsregister unter HRB 18974 eingetragen, hat ihren Sitz in der Gartenstraße 2, 49143 Bissendorf. Als Geschäftsführer fungiert Baki Aydinöz.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Rationalstraße 4, 49328 Melle, bestellt. Sie ist telefonisch unter 0541/3584381, per Fax 0541/3584384 sowie per E-Mail (kanzlei@ra-kreimer.de) erreichbar.
Mit dem Beschluss wurde angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam sind. Darüber hinaus wurden die Schuldner der Aydinöz GmbH ausdrücklich aufgefordert, Leistungen ausschließlich an die Insolvenzverwalterin zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Maßnahme soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte der Gesellschaft erhalten bleiben und eine geordnete Prüfung der weiteren Sanierungs- oder Abwicklungsoptionen möglich ist.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht bereit. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig, die innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Osnabrück einzulegen ist.
Amtsgericht Osnabrück, Beschluss vom 30.09.2025 – Aktenzeichen 28 IN 30/25