Unter dem Aktenzeichen 12 IN 144/25 hat das Amtsgericht Delmenhorst am 30. September 2025 um 9:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Auto-Dienst West Ganske GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Gutenbergstraße 5, 63477 Maintal, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 98613 eingetragen und wird von Geschäftsführer Daniel Janssen vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim Beyer von der Kanzlei GÖRG Insolvenzverwaltung in Bremen bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und den Geschäftsbetrieb in der Übergangsphase zu überwachen. Verfügungen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.
Darüber hinaus wurden die Schuldner der Gesellschaft ausdrücklich angewiesen, Zahlungen nicht mehr an die Auto-Dienst West Ganske GmbH, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und die Insolvenzmasse geschmälert wird.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger haben in bestimmten Konstellationen – insbesondere bei Zweifeln an der internationalen Zuständigkeit – ein eigenes Beschwerderecht. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Zustellung, Verkündung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.
Mit dieser Anordnung ist ein erster entscheidender Schritt im Insolvenzverfahren der Auto-Dienst West Ganske GmbH vollzogen. Ob es gelingen wird, das Unternehmen im Kfz-Dienstleistungsbereich zu stabilisieren oder ob eine Abwicklung bevorsteht, hängt von den Ergebnissen der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab.
Amtsgericht Delmenhorst – Beschluss vom 30. September 2025