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Insolvenzantrag der Lebensgut Immobilienhandelsgesellschaft abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Ein weiteres Immobilienunternehmen muss das Scheitern seiner Sanierungsbemühungen hinnehmen: Unter dem Aktenzeichen 3611 IN 4278/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 25. September 2025 den Antrag der Lebensgut Immobilienhandelsgesellschaft mbH & Co. Gubener Straße 30 KG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft mit Sitz an der Berliner Zimmerstraße 16 war im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der Nummer HRA 6697 P geführt. Vertreten wurde sie durch die Lebensgut Immobilienmanagement GmbH und deren Geschäftsführer Nikolaus Ziegert. Ihr Geschäftszweig umfasste den Erwerb, die Entwicklung, Verwaltung sowie den Handel mit Immobilien.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines ordnungsgemäßen Insolvenzverfahrens zu decken. Für Gläubiger ist dies ein besonders schwerwiegender Umstand, da ihre offenen Forderungen in aller Regel nicht mehr realisiert werden können.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg einlegen. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Verkündung, Zustellung oder – wie in Insolvenzverfahren üblich – die öffentliche Bekanntmachung im Internet.

Mit dieser Entscheidung reiht sich die Lebensgut Immobilienhandelsgesellschaft in eine wachsende Zahl von Immobilienunternehmen ein, die in den vergangenen Monaten aufgrund fehlender Liquidität nicht mehr überlebensfähig waren.

Amtsgericht Charlottenburg – Beschluss vom 25. September 2025

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