Das Amtsgericht Darmstadt hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 IN 127/25 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der QSH Engineering & Business GmbH abgewiesen.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Werner-von-Siemens-Straße 2, 64319 Pfungstadt, ist im Handelsregister unter HRB 92629 eingetragen und wird von Geschäftsführer Zhiguo Wang vertreten.
Der Beschluss erging am 26. September 2025. Grundlage war § 26 Abs. 1 InsO, da die vorhandene Masse nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Damit gilt das Verfahren als beendet, eine Fortführung konnte nicht eingeleitet werden.
Zugleich hob das Gericht die zuvor am 28. April 2025 angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Insolvenzverwaltung wieder auf. Die Gesellschaft fällt somit zurück in die uneingeschränkte Verfügungsbefugnis – rechtlich jedoch ohne die Möglichkeit, ihre Verbindlichkeiten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu regeln.
Die Abweisung des Antrags markiert in der Praxis häufig den letzten Schritt hin zur Löschung der Gesellschaft im Handelsregister, da mangels Masse keine geordnete Abwicklung möglich ist.
Amtsgericht Darmstadt, Beschluss vom 26.09.2025 – Aktenzeichen 9 IN 127/25