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Qinta Capital: BaFin warnt vor Website qintacapital.com

ferarcosn (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten auf der Website qintacapital.com. Nach Erkenntnissen der Behörde besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass Qinta Capital keine Zulassung der deutschen Finanzaufsicht besitzt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb äußerste Vorsicht walten lassen und keine Einzahlungen tätigen.

Erlaubnis der BaFin ist verpflichtend

In Deutschland dürfen Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Angebote nur von lizenzierten Anbietern erbracht werden. Unternehmen, die ohne Genehmigung tätig sind, handeln unerlaubt – Kundinnen und Kunden riskieren in solchen Fällen den vollständigen Verlust ihres investierten Geldes.

Informationen darüber, ob ein Anbieter zugelassen ist, finden Interessierte in der Unternehmensdatenbank der BaFin auf der offiziellen Website.

Rechtliche Grundlage der Warnung

Diese öffentliche Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von

  • § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie

  • § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMAusG).

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