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Mehrfach gescheitert: Insolvenzanträge gegen Emely Immobilien GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: u. a. 3613 IN 136/23, 3613 IN 2945/25, 3613 IN 4757/25, 3613 IN 5760/25, 3613 IN 5991/25, 36e IN 6363/24
Amtsgericht Charlottenburg, Beschlüsse vom 15. September 2025

Eine bemerkenswerte Kette von Insolvenzanträgen gegen die Emely Immobilien GmbH, ansässig in der Lietzenburger Straße 102, 10707 Berlin, endete in sämtlichen Fällen mit dem gleichen rechtlichen Ergebnis: Die Verfahren wurden mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 268472 (teils auch HRB 714911, Amtsgericht Freiburg im Breisgau) geführt wird, wurde durch ihren Geschäftsführer Emin Ilyas Oglu Jafarov vertreten. Unternehmensgegenstand ist die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung sowie der Kauf und Verkauf von Immobilien.

Trotz mehrfacher Gläubigeranträge – darunter auch ein Verfahren initiiert durch die Stadt Lahr, vertreten durch das Hauptamt – stellte das Insolvenzgericht jeweils fest, dass kein ausreichendes Vermögen mehr vorhanden ist, um selbst die Verfahrenskosten zu decken. Dies führte zur konsequenten Abweisung aller Anträge. Die Beschlüsse ergingen am 15. September 2025 durch das Insolvenzgericht am Amtsgericht Charlottenburg.

Die betroffenen Aktenzeichen lauten im Einzelnen:

  • 3613 IN 136/23
  • 3613 IN 2945/25
  • 3613 IN 4757/25
  • 3613 IN 5760/25
  • 3613 IN 5991/25
  • 36e IN 6363/24

Die wiederholte Abweisung dieser Anträge deutet auf eine vollständige wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit der Schuldnerin hin. Für die Gläubiger bedeutet dies, dass sie keine Aussicht auf eine quotale Befriedigung ihrer Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens haben. Die mangelhafte Vermögenssituation lässt zudem vermuten, dass auch ein zukünftiger Antrag auf Eigeninsolvenz seitens der Schuldnerin ohne neue finanzielle Grundlage wenig Aussicht auf Erfolg hätte.

Hinweis zu Rechtsmitteln

Gegen jeden dieser Beschlüsse besteht die Möglichkeit, sofortige Beschwerde einzulegen. Diese ist innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Verkündung, Zustellung oder – in der Praxis häufig – die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll bei jedem Amtsgericht eingereicht werden, muss jedoch fristgerecht in Charlottenburg eingehen. Für professionelle Einreicher (z. B. Anwälte, Behörden) besteht die Verpflichtung zur elektronischen Einreichung.

Die Abweisung „mangels Masse“ stellt zwar formell einen Schlussstrich unter das jeweilige Verfahren dar, hinterlässt jedoch faktisch eine Vielzahl unbeantworteter Fragen zur wirtschaftlichen und tatsächlichen Lage der Emely Immobilien GmbH.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Beschlüsse vom 15. September 2025

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