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Insolvenzantrag gegen Ökoinvestment GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 1119/24 Ö-82-
Amtsgericht Frankfurt am Main – Beschluss vom 15. September 2025

Am 15. September 2025 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ökoinvestment GmbH & Co. KG mit Sitz in der Baseler Straße 10, 60329 Frankfurt am Main abgewiesen. Die Entscheidung erfolgte gemäß § 26 Abs. 1 InsO, da das zur Verfügung stehende Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRA 50994 geführte Gesellschaft wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die ODM Beteiligungsgesellschaft mbH, mit Sitz in der Kirchwies 4, 66119 Saarbrücken. Diese wiederum wird durch ihren Geschäftsführer Uwe Pollierer, wohnhaft in 33 Allee du Fairway, 57200 Sarreguemines, Frankreich, vertreten.

Bedeutung des Beschlusses

Mit der Abweisung mangels Masse endet das Verfahren ohne die Eröffnung eines formellen Insolvenzverfahrens. Diese Entscheidung hat erhebliche Konsequenzen:

  • Gläubiger können keine Befriedigung ihrer Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erwarten.
  • Die Gesellschaft steht vor der faktischen Handlungsunfähigkeit, da kein geordneter Abwicklungsprozess über einen Insolvenzverwalter erfolgt.
  • Für die persönlich haftende Gesellschafterin und deren Vertreter könnten sich aus der Situation zivilrechtliche oder haftungsrechtliche Folgen ergeben, insbesondere wenn der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt wurde.

Diese Abweisung dokumentiert erneut ein häufiges Problem bei vermögensschwachen Gesellschaftsformen: Eine wirtschaftliche Krise bleibt oft zu lange unbemerkt oder wird zu spät adressiert, sodass selbst ein Insolvenzverfahren nicht mehr finanzierbar ist.

Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 810 IN 1119/24 Ö-82-
Beschluss vom 15. September 2025

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