Aktenzeichen: IN 185/25
Amtsgericht Weilheim i.OB – Beschluss vom 17. September 2025
Im Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen der Opus Finanz Service GmbH Beteiligungstreuhand, mit Sitz in Bichlacker 6, 82418 Seehausen am Staffelsee, wurde der durch die Schuldnerin selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 152929, wurde vertreten durch ihren Geschäftsführer Claus Peter Zistl. Sie hatte sich auf Beteiligungstreuhandmodelle spezialisiert – ein Geschäftsfeld, das typischerweise hohe Verantwortung im Umgang mit den finanziellen Interessen Dritter verlangt.
Bedeutung des Beschlusses
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass kein ausreichendes verwertbares Vermögen mehr vorhanden ist, um die voraussichtlichen Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken – also insbesondere für die Bestellung eines Insolvenzverwalters und die Durchführung des Verfahrens selbst.
Damit bleibt den Gläubigern die Hoffnung auf eine auch nur teilweise Befriedigung ihrer Forderungen verwehrt. Gleichzeitig wird der Gesellschaft die Möglichkeit genommen, sich über ein geordnetes Insolvenzverfahren zu sanieren oder ihre Angelegenheiten formal geordnet abzuwickeln.
Zudem steht zu erwarten, dass nun eine Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister folgen wird, sofern keine Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt oder nicht doch noch Masse verfügbar gemacht wird.
Hinweis zu Rechtsmitteln
Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de zu laufen – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll bei einem Amtsgericht zu erklären, muss aber rechtzeitig beim Amtsgericht Weilheim i.OB, Alpenstraße 16, 82362 Weilheim i.OB eingehen. Für professionell Beteiligte wie Rechtsanwälte und Behörden besteht die Verpflichtung zur elektronischen Einreichung über EGVP oder ein sicheres Übermittlungsverfahren.
Amtsgericht Weilheim i.OB – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: IN 185/25
Beschluss vom 17. September 2025