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SPN Plan Consult UG (haftungsbeschränkt): Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 647/25 S-33-
Amtsgericht Frankfurt am Main – Beschluss vom 18. September 2025

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPN Plan Consult UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Karl-Lachmann-Straße 3, 60435 Frankfurt am Main, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 86471 geführt und wurde durch ihren Geschäftsführer Stephan Philippi Novak vertreten.

Hintergrund der Entscheidung

Die Abweisung des Insolvenzantrags bedeutet, dass das Unternehmen kein ausreichendes Vermögen mehr besitzt, um die zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens notwendigen Kosten (insbesondere für den Insolvenzverwalter und die Verfahrensabwicklung) zu decken. Damit fehlt die finanzielle Grundlage für eine formale Verfahrenseröffnung.

Rechtliche und wirtschaftliche Folgen

  • Kein geordnetes Insolvenzverfahren findet statt.
  • Gläubiger bleiben ohne Aussicht auf Befriedigung ihrer Forderungen im Rahmen eines Verfahrens.
  • Die Gesellschaft wird faktisch handlungsunfähig, da sie weder saniert noch abgewickelt werden kann.
  • Eine Löschung aus dem Handelsregister ist wahrscheinlich, sofern keine nachträgliche Masse aufgebracht wird.
  • Der Geschäftsführer muss mit möglichen haftungs- oder strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, insbesondere bei verspäteter Antragstellung.

Hinweis zum Rechtsmittel

Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de, je nachdem, was zuerst eintritt.

Die Beschwerde ist beim
Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle einzulegen.
Professionelle Einreicher (z. B. Anwälte, Behörden) sind zur elektronischen Einreichung über EGVP oder beA verpflichtet.

Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 810 IN 647/25 S-33-
Beschluss vom 18. September 2025

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