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Jaeutner Vermögensverwaltung GmbH aus Heinsberg: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Jaeutner Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Heinsberg ist mit einem gegen sie gerichteten Insolvenzantrag konfrontiert worden. Das Amtsgericht Aachen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 10. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 91 IN 35/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Jägerstraße 24 in 52525 Heinsberg und ist beim Amtsgericht Aachen unter der Handelsregisternummer HRB 25264 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Jaeutner Vermögensverwaltung GmbH durch den Geschäftsführer Klaus Jaeutner.

Anders als bei zahlreichen Unternehmensinsolvenzen handelte es sich hier nicht um einen Eigenantrag der Gesellschaft. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von einer Gläubigerin gestellt und ging am 11. Februar 2026 beim Amtsgericht Aachen ein.

Bei der Jaeutner Vermögensverwaltung GmbH handelt es sich nach ihrem eingetragenen Unternehmensgegenstand insbesondere um eine Immobiliengesellschaft. Zum Geschäftszweck gehören die Immobilienvermittlung, der Immobilienvertrieb sowie der An und Verkauf von Immobilien. Die Gesellschaft ist damit sowohl für die Vermittlung und Vermarktung von Immobilien als auch für eigene Ankaufs und Verkaufsgeschäfte konzipiert.

Darüber hinaus ist der Unternehmensgegenstand deutlich weiter gefasst. Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen im In und Ausland gründen und erwerben sowie sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie kann außerdem deren persönliche Haftung und Vertretung übernehmen, insbesondere bei Kommanditgesellschaften.

Auch die Errichtung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In und Ausland gehört zu den gesellschaftsvertraglich vorgesehenen Möglichkeiten. Damit verbindet der Unternehmensgegenstand das operative Immobiliengeschäft mit Beteiligungs und gesellschaftsrechtlichen Aktivitäten.

Das Amtsgericht Aachen stellte im Insolvenzeröffnungsverfahren ausdrücklich fest, dass bei der Jaeutner Vermögensverwaltung GmbH ein Insolvenzgrund vorliegt. Zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt es dennoch nicht. Nach den Feststellungen des Gerichts reicht das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht aus, um die Kosten eines eröffneten Insolvenzverfahrens zu decken.

Grundlage für diese Beurteilung war insbesondere das schriftliche Gutachten der vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwältin Nada Nasser aus Mönchengladbach vom 3. Juni 2026. Zudem wurde kein ausreichender Kostenvorschuss gezahlt, mit dem die Durchführung des Insolvenzverfahrens hätte ermöglicht werden können.

Das Gericht wies den Insolvenzantrag deshalb nach § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse ab. Die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens wurden der Jaeutner Vermögensverwaltung GmbH auferlegt.

Die Entscheidung ist besonders deutlich von einer regulären Insolvenzeröffnung zu unterscheiden. Das Gericht hat zwar das Vorliegen eines Insolvenzgrundes festgestellt, dennoch wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, weil die vorhandenen Mittel voraussichtlich nicht einmal ausreichen, um die Verfahrenskosten zu finanzieren. Entsprechend wird auch kein Insolvenzverwalter eingesetzt, der im Rahmen eines eröffneten Verfahrens Vermögenswerte verwertet und die daraus erzielte Masse an die Gläubiger verteilt.

Gerade bei einer Gesellschaft, deren Geschäftszweck den An und Verkauf sowie die Vermittlung von Immobilien und Beteiligungen an anderen Unternehmen umfasst, stellt sich die Frage nach vorhandenen Immobilien, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten. Welche konkreten Vermögenspositionen bei der Jaeutner Vermögensverwaltung GmbH vorhanden waren oder bereits verwertet werden konnten, geht aus der veröffentlichten Entscheidung allerdings nicht hervor.

Für eine GmbH hat eine rechtskräftige Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse zudem erhebliche gesellschaftsrechtliche Folgen. Sie führt grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft und kann entsprechende Eintragungen im Handelsregister nach sich ziehen.

Damit endet das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Immobiliengeschäft sowie im Beteiligungsbereich tätigen Jaeutner Vermögensverwaltung GmbH ohne Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Der von einer Gläubigerin gestellte Antrag wurde vom Amtsgericht Aachen mit Beschluss vom 10. August 2026 unter dem Aktenzeichen 91 IN 35/26 mangels Masse abgewiesen.

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