Aktenzeichen: 620 IN 1829/25
Mit Beschluss vom 17. September 2025 um 12:07 Uhr hat das Amtsgericht Duisburg im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens bedeutende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der West Globel GmbH verhängt. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34481 eingetragene Gesellschaft hat ihren Sitz in der Ehrenstraße 94, 47198 Duisburg und wird gesetzlich durch die Geschäftsführerin Frau Gizem Akyol vertreten.
Die West Globel GmbH ist in mehreren Geschäftsfeldern tätig: Sie agiert als Generalunternehmerin im Bauwesen, vermittelt Werkverträge, führt Transporte durch und ist zudem im Kraftfahrzeughandel sowie im Großhandel verschiedenster Art aktiv. Trotz dieser breit gefächerten wirtschaftlichen Ausrichtung sah sich die Gesellschaft mit einer angespannten finanziellen Situation konfrontiert, die nun zur Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung führte.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mark Steh bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und die Grundlage für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Mit dem Beschluss des Gerichts wurden der Schuldnerin weitreichende Einschränkungen auferlegt. Sämtliche Verfügungen über Vermögensgegenstände dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Dies gilt sowohl für physische Güter als auch für Rechte und Forderungen.
Zugleich wurde allen Schuldnern der West Globel GmbH – den sogenannten Drittschuldnern – untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft direkt zu leisten. Vielmehr ist der vorläufige Insolvenzverwalter allein dazu befugt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und über eingehende Gelder zu verfügen. Drittschuldner wurden ausdrücklich aufgefordert, künftig nur noch unter Beachtung dieser Anordnung Leistungen zu erbringen.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Wahrung der Insolvenzmasse. Ob das Verfahren in eine reguläre Eröffnung übergeht oder andere Entwicklungen folgen, wird die nächste Zeit zeigen.
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen: 620 IN 1829/25
Beschluss vom 17. September 2025