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Bank of Lithuania schränkt Geschäftstätigkeit von UAB Lux International Payment System ein

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die litauische Finanzaufsichtsbehörde Bank of Lithuania hat gegen das E-Geld-Institut UAB Lux International Payment System einschneidende Maßnahmen verhängt. Das Unternehmen darf bis zum Abschluss einer laufenden Untersuchung – längstens jedoch bis zum 31. Januar 2027 – keine Finanzdienstleistungen mehr für neue oder bestehende Kunden erbringen.

Hintergrund der Anordnung ist der Verdacht auf mögliche Verstöße gegen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie gegen weitere aufsichtsrechtliche Anforderungen. Mit der Maßnahme soll verhindert werden, dass während der laufenden Ermittlungen weitere Geschäfte abgewickelt werden.

Die Aufsichtsbehörde betont jedoch, dass die E-Geld-Lizenz des Instituts derzeit nicht ausgesetzt wurde. Die Untersuchung dauert an, ein endgültiges Ergebnis liegt bislang nicht vor.

Die Entscheidung der Bank of Lithuania wurde auf Grundlage der geltenden aufsichtsrechtlichen Befugnisse getroffen. Weitere Informationen hat die Behörde auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 26 Abs. 9 E-Geldgesetz (E-GeldG).

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