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ELT-Plan Engineering Consulting GmbH: Insolvenzverfahren scheitert an fehlender Masse – Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
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ELT-Plan Engineering Consulting GmbH: Insolvenzverfahren scheitert an fehlender Masse – Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 274 IN 166/24 a
Amtsgericht Braunschweig – Beschluss vom 17. September 2025

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ELT-Plan Engineering Consulting GmbH, mit Sitz in der Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig, ist ein bedeutender Wendepunkt erreicht: Mit Beschluss vom 17. September 2025 hat das Amtsgericht Braunschweig sämtliche zuvor angeordneten Maßnahmen aufgehoben.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 7491 geführte Gesellschaft wurde durch ihren Geschäftsführer Claas Curland vertreten. Gegenstand des Unternehmens war die ingenieurtechnische Planung und Beratung im Bereich der Elektrotechnik – ein Tätigkeitsfeld mit hoher fachlicher Spezialisierung, das auf langfristiger Projektarbeit und technischem Know-how basiert.

Bereits am 13. November 2024 war über das Unternehmen ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet worden. Zur Sicherung der Insolvenzmasse wurden damals Verfügungsbeschränkungen verhängt und eine vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Diese Maßnahmen dienten dazu, einen etwaigen unkontrollierten Vermögensabfluss zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Nun aber steht fest: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Das bedeutet, dass das verbleibende Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um selbst die grundlegenden Verfahrenskosten – etwa für die Bestellung eines Insolvenzverwalters – zu decken. Infolgedessen entfielen die Voraussetzungen für die Fortführung des vorläufigen Verfahrens, und die zuvor angeordneten Beschränkungen wurden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Für Gläubiger bedeutet dieser Schritt in aller Regel den Verzicht auf eine Befriedigung ihrer Forderungen. Auch für die Gesellschaft selbst ist dies das faktische Ende ihrer wirtschaftlichen Existenz. Eine geordnete Abwicklung kann nun nur noch außerhalb eines Insolvenzverfahrens erfolgen. Eine baldige Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister ist sehr wahrscheinlich.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Braunschweig eingesehen werden.
Hinweise zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sowie weitere Informationen finden sich unter:
www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de
(Menu: Wir über uns > Datenschutz > Datenschutz Insolvenz).

Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen: 274 IN 166/24 a
Beschluss vom 17. September 2025

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