Aktenzeichen: 26 IN 41/25
Am 11. September 2025 um 08:00 Uhr hat das Amtsgericht Osnabrück – Insolvenzgericht im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MHM UG (haftungsbeschränkt) eine vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Pagenstecherstraße 65a, 49090 Osnabrück und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter der Nummer HRB 220665 eingetragen. Geschäftsführerin ist Maya Mircheva, wohnhaft in Georgsmarienhütte.
Ziel der Maßnahme: Sicherung der Insolvenzmasse
Um zu verhindern, dass Vermögenswerte der späteren Insolvenzmasse entzogen werden, bevor über die eigentliche Eröffnung des Verfahrens entschieden wird, hat das Gericht vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO getroffen.
Die wichtigsten Punkte des Beschlusses:
- Verfügungsbeschränkung:
Die MHM UG darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihre Vermögenswerte verfügen. Diese Maßnahme schützt die Gläubiger vor einer möglichen Verschiebung oder Auflösung von Vermögenswerten vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. - Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Meyer bestellt, tätig bei der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niedersachsenstraße 11a, 49074 Osnabrück. Er ist nun mit der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Sicherung der Masse betraut.Kontaktmöglichkeiten:
- Tel.: 0541 / 357447-0
- Fax: 0541 / 35744711
- E-Mail: osnabrueck@pluta.net
- Website: www.pluta.net
- Zahlungssperre für Drittschuldner:
Alle Schuldner der MHM UG werden aufgefordert, Zahlungen ab sofort nicht mehr an die Antragstellerin, sondern ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Das bedeutet: Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die Antragstellerin binnen einer zweiwöchigen Notfrist sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können Beschwerde erheben, sofern sie die internationale Zuständigkeit des Verfahrens gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 anzweifeln.
- Einreichung bei:
Amtsgericht Osnabrück
Kollegienwall 29/31
49074 Osnabrück - Die Frist beginnt mit der Zustellung, der Verkündung oder der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de – maßgeblich ist das frühere Ereignis.
- Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Osnabrück.
- Die Beschwerde muss von der Partei oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet sein und den angefochtenen Beschluss sowie die ausdrückliche Erklärung über die Beschwerdeeinlegung enthalten.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit diesem Verfahren ist unter
www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de abrufbar oder kann auf Wunsch in Papierform zugesandt werden.
Amtsgericht Osnabrück – Insolvenzgericht
Beschluss vom 11.09.2025
Aktenzeichen: 26 IN 41/25
Für die MHM UG (haftungsbeschränkt) beginnt mit diesem Beschluss eine Phase gerichtlicher Kontrolle und Prüfung. Ob es zur tatsächlichen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommt, wird in den kommenden Wochen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter festgestellt. Bis dahin bleibt das Unternehmen unter gerichtlich angeordneter Aufsicht.