Aktenzeichen: 56 IN 60/24
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Autohaus Brimm GmbH hat das Amtsgericht Lüneburg am 15. September 2025 eine entscheidende Wendung herbeigeführt. Nachdem am 1. April 2025 zunächst vorläufige Maßnahmen in Kraft gesetzt wurden – darunter Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung einer vorläufigen Verwaltung – hat das Gericht nun die Aufhebung dieser Maßnahmen beschlossen.
Grund für diesen Beschluss ist die Abweisung des Insolvenzantrags wegen mangelnder Masse. Dies bedeutet, dass das Vermögen der Antragstellerin, der Autohaus Brimm GmbH, nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Infolgedessen wurde das Verfahren eingestellt, und die zuvor verhängten Einschränkungen sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Autohaus Brimm GmbH, mit Geschäftssitz c/o Moritz Sponagel, Am Sandtorkai 50 in 20457 Hamburg, war zum Zeitpunkt des Verfahrens vertreten durch die Geschäftsführerin Sabrina Söderberg, wohnhaft Busdorferweg 15 in 24536 Tasdorf. Eingetragen ist die Gesellschaft beim Amtsgericht Lüneburg unter der Handelsregisternummer HRB 203314.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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Amtsgericht Lüneburg, 15. September 2025