Aktenzeichen: 70k IN 404/24
Mit Beschluss vom 12. September 2025 hat das Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht den Antrag der
WOHNCITY SE IMMOBILIEN GMBH,
Fuldaer Straße 76, 51103 Köln,
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 110057 eingetragen und wurde durch den Geschäftsführer Georg Anton Giries Samander vertreten.
Hintergrund des Verfahrens
Der Insolvenzantrag der Schuldnerin wurde am 20. November 2024 beim Gericht eingereicht und datierte vom 18. November 2024. Nach eingehender Prüfung wurde festgestellt, dass die Gesellschaft nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Damit wurde kein Verfahren eröffnet, kein Insolvenzverwalter bestellt und keine Gläubigerversammlung einberufen.
Bedeutung der Entscheidung
Die Abweisung des Antrags bedeutet, dass die WOHNCITY SE IMMOBILIEN GMBH als wirtschaftlich zahlungsunfähig und vermögenslos gilt. In solchen Fällen ist ein geordnetes Insolvenzverfahren rechtlich nicht durchführbar.
Für Gläubiger bedeutet dies:
- Keine Möglichkeit zur Anmeldung von Forderungen
- Kein Zugriff über ein Insolvenzverfahren
- Ggf. bleibt nur der Weg über zivilrechtliche Maßnahmen (z. B. Klage oder Zwangsvollstreckung – meist erfolglos bei vermögenslosen Schuldnern)
Unternehmensprofil laut Registerangaben
Trotz ihres Namens war die Gesellschaft nicht primär im Immobiliensektor tätig, sondern betrieb:
- Transporte mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen
- Vermittlung von Transporten
- Speditionelle und logistische Dienstleistungen
- Handel und Vermietung von Fahrzeugen
Die Bandbreite der Geschäftstätigkeit deutet auf ein breit gefächertes, aber offenbar finanziell nicht tragfähiges Geschäftsmodell hin.
Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht
Beschluss vom 12.09.2025
Aktenzeichen: 70k IN 404/24
Mit dem Beschluss endet der Versuch der WOHNCITY SE IMMOBILIEN GMBH, ein Insolvenzverfahren einzuleiten, noch bevor es beginnen konnte. Für Gläubiger bleibt lediglich die Feststellung: Kein Vermögen – kein Verfahren – keine Aussicht auf Befriedigung.