Aktenzeichen: 308 IN 1097/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BEDEX ENGINEERING GmbH, mit Sitz in Am Harthwald 3, 09123 Chemnitz, hat das Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht am 2. September 2025 einen folgenreichen Beschluss gefasst:
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 35764 eingetragen und wurde vertreten durch die beiden Geschäftsführer Mehdi Belkadi und Amina Matibe.
Hintergrund der Entscheidung
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags gemäß § 26 Abs. 1 InsO bescheinigt das Gericht, dass das Unternehmen nicht über ausreichendes Vermögen verfügt, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen. In der Praxis bedeutet dies das faktische Ende der Gesellschaft, ohne dass ein geordnetes Insolvenzverfahren eingeleitet wird.
Ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt, Gläubiger erhalten keine Möglichkeit zur Forderungsanmeldung, und es erfolgt keine Verwertung oder Verteilung von Vermögenswerten. Die Gesellschaft bleibt zwar formal im Handelsregister bestehen, gilt aber wirtschaftlich als nicht mehr handlungsfähig.
Einsichtnahme
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt.
- Frist: Zwei Wochen
- Einreichung bei:
Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz - Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens jedoch fünf Monate nach Verkündung.
- Die Beschwerde kann:
- schriftlich eingereicht,
- zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt oder
- in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur übermittelt werden.
- Die Beschwerde muss:
- die angefochtene Entscheidung bezeichnen,
- ausdrücklich erklären, dass Beschwerde eingelegt wird,
- begründet werden (sollte, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben).
Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht
Beschluss vom 02.09.2025
Az.: 308 IN 1097/25
Der Fall der BEDEX ENGINEERING GmbH zeigt erneut, wie schnell ein wirtschaftliches Aus auch ohne klassisches Insolvenzverfahren eintreten kann. Mangels Masse endet das Verfahren, bevor es beginnen konnte – für Gläubiger und Marktteilnehmer ein endgültiges, stilles Signal des Scheiterns.