Aktenzeichen: 1542 IN 1377/25
Mit Beschluss vom 15. September 2025 um 09:00 Uhr hat das Amtsgericht München – Insolvenzgericht im Verfahren über das Vermögen der Seven Car rent ’n‘ drive OHG, Pfeuferstraße 33, 81373 München, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 85890 eingetragen und wird vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Fraaß-Nedeljkovic Nenad und Knezevic Veljko.
Gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Auf Grundlage der §§ 21, 22 InsO wurden umfassende Maßnahmen erlassen, um das Unternehmensvermögen bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
1. Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Oliver Schartl
Herzog-Heinrich-Straße 9
80336 München
Tel.: +49 (89) 545110
Durchwahl: +49 (89) 54511121
Fax: +49 (89) 54511444
E-Mail: oliver.schartl@mhbk.de
Er ist ab sofort mit der Überwachung und Verwaltung des schuldnerischen Vermögens beauftragt.
2. Verfügungsbeschränkung der Schuldnerin
Die Seven Car rent ’n‘ drive OHG darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Diese Anordnung betrifft auch die Einziehung offener Forderungen, was bedeutet, dass auch Einnahmen aus laufendem Geschäftsbetrieb nur noch unter Aufsicht erfolgen dürfen.
3. Einrichtung eines Treuhandkontos
Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese sind auf ein von ihm einzurichtendes Treuhandkonto einzuzahlen, auf dem die Schuldnerin als wirtschaftlich Berechtigte geführt wird – eine Standardmaßnahme zur Transparenz und rechtlichen Sicherheit.
4. Einstweilige Schutzmaßnahmen für Fahrzeugflotte
Besonders bemerkenswert: Das Gericht untersagte mehreren namhaften Finanzierungsinstituten den Zugriff auf Luxusfahrzeuge im Besitz der Schuldnerin:
- AutoEuropa Bank (Volkswagen Bank GmbH):
Kein Einzug des Porsche 992, Kennzeichen M-SC 9450 - Audi Bank (Volkswagen Bank GmbH):
Kein Einzug des Audi A8 L 55, Kennzeichen M-UR 2986 - BMW Bank GmbH:
Kein Einzug des BMW iX xDrive40, Kennzeichen M-SC 8798
Diese gerichtliche Untersagung zeigt, dass die Fahrzeuge als betriebsnotwendige Aktiva angesehen werden, deren Erhalt vorerst gesichert werden soll – möglicherweise zur Aufrechterhaltung eines Restbetriebs oder zur Erhaltung des Werts der Insolvenzmasse.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
Der Fristbeginn richtet sich nach dem frühesten Ereignis: Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung (auf www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen, kann aber auch elektronisch über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgen. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Die Beschwerde muss:
- die angefochtene Entscheidung bezeichnen,
- die Beschwerdeerklärung enthalten,
- von der Partei oder dem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
Amtsgericht München – Insolvenzgericht
Beschluss vom 15.09.2025
Aktenzeichen: 1542 IN 1377/25
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung und dem gerichtlichen Schutz hochwertiger Fahrzeuge beginnt ein kritischer Abschnitt für die Seven Car rent ’n‘ drive OHG. Das Verfahren ist nun unter gerichtlicher Kontrolle – die kommenden Wochen werden zeigen, ob Sanierungsmöglichkeiten bestehen oder die Insolvenz unausweichlich ist.