Aktenzeichen: IN 171/25
Am 15. September 2025 hat das Amtsgericht Straubing – Insolvenzgericht im laufenden Insolvenzantragsverfahren gegen die VIRTUS Personal West GmbH, ansässig am Stadtplatz 11, 94327 Bogen, eine kontobezogene Sofortmaßnahme zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Straubing unter HRB 13405 eingetragene Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Ott Rodion vertreten. Die anwaltliche Vertretung erfolgt durch die ECOVIS L+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Regensburg.
Gerichtliche Maßnahme: Verfügungsverbot nach § 21 InsO
Zur Abwehr nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage wurde eine gezielte Einschränkung erlassen, die sich auf ein konkretes Geschäftskonto der Schuldnerin bezieht. Die Anordnung erging auf Grundlage von § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO.
Inhalt der Anordnung:
- Der VIRTUS Personal West GmbH ist jegliche Verfügung über ihr Geschäftskonto bei der Commerzbank AG untersagt.
Betroffen ist das Konto mit der IBAN: DE98 7424 0062 0660 6339 00, geführt bei der Commerzbank AG, Bahnhofstraße 1, 94315 Straubing. - Der Commerzbank AG wird gleichzeitig untersagt, Auszahlungen oder sonstige Verfügungen über das benannte Konto zuzulassen.
Bedeutung des Beschlusses
Diese Maßnahme stellt eine präventive Reaktion des Insolvenzgerichts dar, um die vorhandenen Geldmittel auf dem Konto vor unkontrolliertem Abfluss zu schützen. Sie erfolgt vor der eigentlichen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und soll sicherstellen, dass die potenzielle Insolvenzmasse erhalten bleibt.
Es handelt sich um eine gezielte Einzelmaßnahme, nicht um eine umfassende vorläufige Insolvenzverwaltung. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wurde nicht bestellt – das bedeutet, die Gesellschaft bleibt grundsätzlich handlungsfähig, aber mit eingeschränktem Zugriff auf das betreffende Konto.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
- Zuständiges Gericht:
Amtsgericht Straubing
Kolbstraße 11
94315 Straubing - Fristbeginn:
Ab Verkündung, Zustellung oder (sofern veröffentlicht) ab dem dritten Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de – maßgeblich ist das frühere Ereignis. - Einreichung der Beschwerde:
- Schriftlich oder
- zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Straubing.
- Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich, aber möglich.
Die Beschwerde muss unterzeichnet, den angefochtenen Beschluss bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. - Auch elektronisch kann Beschwerde eingereicht werden, allerdings nicht per einfacher E-Mail. Zulässig ist nur die qualifizierte elektronische Übermittlung (z. B. via EGVP mit qualifizierter Signatur).
Amtsgericht Straubing – Insolvenzgericht
Beschluss vom 15.09.2025
Aktenzeichen: IN 171/25
Mit dieser gezielten Maßnahme wurde der Zugriff auf das Liquiditätszentrum der VIRTUS Personal West GmbH blockiert – ein klares Zeichen für drohende wirtschaftliche Instabilität. Ob ein vollständiges Insolvenzverfahren eröffnet wird, entscheidet sich nach der weiteren Prüfung des Gerichts. Bis dahin bleibt der Zugang zum Bankkonto gerichtlich versiegelt.