Aktenzeichen: 502 IN 118/24
Mit Beschluss vom 11. September 2025 hat das Amtsgericht Düsseldorf einen weiteren Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt. Im Zentrum steht die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 110161 eingetragene INTERBODEN Innovative Gewerbewelten Verwaltungs GmbH mit Sitz in der Bergischen Landstraße 82a, 51375 Leverkusen.
Vertreten wurde die Schuldnerin durch ihre drei Geschäftsführer:
Dr. Reiner Götzen, Carsten Boell sowie Dr. Thomas Götzen.
Der Insolvenzantrag selbst war am 18. Juni 2024 beim Gericht eingegangen und datierte auf den 27. Mai 2024. Nach eingehender Prüfung stellte das Insolvenzgericht nun fest, dass nicht genügend Masse vorhanden ist, um auch nur die Kosten des Verfahrens zu decken. Damit bleibt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach § 26 Abs. 1 InsO aus.
Diese Entscheidung bedeutet faktisch, dass die Gesellschaft kein verwertbares Vermögen mehr besitzt, das zur Befriedigung der Gläubiger oder zur Finanzierung eines ordentlichen Verfahrens herangezogen werden könnte. Die Firma gilt damit wirtschaftlich als beendet, wenngleich dies formell nicht mit einer Löschung im Handelsregister gleichzusetzen ist.
Für Gläubiger ist dies ein besonders schwerer Schlag: Ohne ein eröffnetes Insolvenzverfahren fehlt der rechtliche Rahmen zur Forderungsanmeldung, zur Beteiligung am Verfahren oder zur Prüfung der Geschäftsführung.
Auch in diesem Fall zeigt sich wieder die schlichte Realität der Insolvenzlandschaft: Ist kein Geld mehr da, endet das Verfahren, bevor es überhaupt beginnen kann.
Der Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf eingesehen werden. Eine Rechtsmittelbelehrung wurde in diesem Fall nicht veröffentlicht.