Aktenzeichen: 8 IN 43/25
Das Amtsgericht Reinbek – Insolvenzgericht hat am 15. September 2025 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
EAWD Energy and Water Development Deutschland GmbH,
Otto-Hahn-Straße 8, 22941 Bargteheide,
eine klare Entscheidung getroffen:
Die Insolvenzanträge der antragstellenden Gläubigerinnen wurden mangels Masse abgewiesen.
Die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 24726 HL, wird vertreten durch die Geschäftsführer Ralph Max Hofmeier und Irma Velazquez. Unternehmensgegenstand ist laut Eintrag die Erbringung sonstiger Dienstleistungen, insbesondere im Energie- und Wassersektor.
Hintergrund der Entscheidung
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet:
Die Gesellschaft besitzt nicht genug verwertbares Vermögen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens – insbesondere die Vergütung eines Insolvenzverwalters – zu decken.
In solchen Fällen wird kein Verfahren eröffnet, kein Insolvenzverwalter bestellt und keine Forderungsanmeldung der Gläubiger ermöglicht. Die Gesellschaft bleibt im rechtlichen Sinne bestehen, ist jedoch wirtschaftlich faktisch handlungsunfähig.
Für Gläubiger besonders bedeutsam:
- Keine Möglichkeit zur Beteiligung an einem Verteilungsverfahren
- Offene Forderungen bleiben unbeachtet
- Die Schuldnerin gilt als vermutlich vermögenslos
- Weitere Schritte wären ggf. straf- oder zivilrechtlicher Natur
Einsichtnahme & Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Reinbek zur Einsicht bereit.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes über 200 EUR liegt.
- Frist: Zwei Wochen
- Einzureichen bei:
Amtsgericht Reinbek – Insolvenzgericht
Parkallee 6
21465 Reinbek - Fristbeginn:
Mit Zustellung, Verkündung oder – sofern veröffentlicht – mit dem dritten Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de - Form:
- Schriftlich oder
- zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts
- Alternativ: elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg (EGVP)
- Die Beschwerde muss:
- die angefochtene Entscheidung bezeichnen,
- eine klare Erklärung über die Einlegung der Beschwerde enthalten,
- und von der Partei oder einem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
Amtsgericht Reinbek – Insolvenzgericht
Beschluss vom 15.09.2025
Aktenzeichen: 8 IN 43/25
Für die EAWD Energy and Water Development Deutschland GmbH ist dies das stille Ende eines Insolvenzversuchs – ohne Verfahren, ohne Gläubigerbeteiligung, ohne Abwicklung. Was bleibt, ist ein offenes Fragezeichen über die Zukunft eines Unternehmens, das wirtschaftlich offenbar nichts mehr entgegenzusetzen hatte.