Aktenzeichen: 3605 IN 617/25
Im Insolvenzantragsverfahren gegen die Forsan UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Finsterwalder Straße 32, 13435 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht am 25. August 2025 einen kurzen, aber entscheidenden Beschluss gefasst: Das Verfahren wird faktisch eingestellt, da die antragstellende Gläubigerin ihre Antragstellung für erledigt erklärt hat.
Die Schuldnerin, im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 212586 eingetragen, wurde vertreten durch ihren Geschäftsführer Mohammed Ali Abdulla Al-Sholaif.
Hintergrund des Beschlusses
Bereits am 29. Juli 2025 hatte das Gericht Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO erlassen. Diese sollten verhindern, dass sich die Vermögenslage der Gesellschaft zum Nachteil möglicher Gläubiger verschlechtert, solange der Insolvenzantrag geprüft wird.
Doch nur knapp vier Wochen später – am 22. August 2025 – erklärte die antragstellende Gläubigerin die Hauptsache für erledigt. Dies deutet darauf hin, dass entweder der zugrunde liegende Konflikt beigelegt, die Forderung beglichen oder der Insolvenzantrag aus strategischen oder rechtlichen Gründen zurückgezogen wurde.
Folge: Aufhebung aller Sicherungsmaßnahmen
Mit der Erledigungserklärung entfällt die rechtliche Grundlage für das Fortbestehen der einstweiligen Maßnahmen. Das Gericht hat daher die mit Beschluss vom 29.07.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Dies bedeutet im Einzelnen:
- Es besteht kein Verfügungsverbot mehr für die Schuldnerin.
- Zwangsvollstreckungen sind wieder möglich.
- Der gerichtlich angeordnete Zugriff auf Bankguthaben oder Forderungen durch einen vorläufigen Verwalter entfällt.
- Die Forsan UG kann wieder frei über ihr Vermögen verfügen.
Bewertung
Die Aufhebung des Verfahrens vor dessen Eröffnung zeigt, dass es im deutschen Insolvenzrecht nicht nur um Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geht – auch taktische oder rechtliche Klärungen können dazu führen, dass ein Verfahren nicht weiterverfolgt wird. Für die Forsan UG bedeutet dies eine Rückkehr in die wirtschaftliche Eigenständigkeit, auch wenn der Vorgang zeigt, dass sie zumindest vorübergehend mit ernsthaften Liquiditätsproblemen konfrontiert war.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Beschluss vom 25.08.2025
Aktenzeichen: 3605 IN 617/25
Ein kurzer, aber bedeutungsvoller Schlussstrich – das Insolvenzverfahren ist beendet, bevor es richtig begonnen hat. Für die Forsan UG bedeutet dies vorerst Aufatmen, doch die Zukunft wird zeigen, ob der Befreiungsschlag von Dauer ist.