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EasyCar Service UG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht sichert Vermögenswerte

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 60 IN 51/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EasyCar Service UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Pagenstecher Straße 80, 49090 Osnabrück, hat das Amtsgericht Osnabrück am 15. September 2025 um 09:45 Uhr einschneidende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse getroffen. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 221496 eingetragene Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Peter Scheinpflug vertreten.

Gericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen der Vermögensverhältnisse und im Hinblick auf eine mögliche spätere Verfahrenseröffnung wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Michels, Gesmolder Straße 55, 49084 Osnabrück, bestellt. Er ist ab sofort mit der Überwachung und Sicherung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Schuldnerin betraut.

Zentrale Maßnahmen des Beschlusses:

  • Verfügungsbeschränkung:
    Die EasyCar Service UG darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubiger und stellt sicher, dass keine Vermögenswerte ohne Kontrolle des Gerichts oder des Verwalters aus dem Unternehmen abfließen.
  • Zahlungssperre für Drittschuldner:
    Personen oder Unternehmen, die der Schuldnerin Geld schulden, sind ausdrücklich dazu aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Das bedeutet konkret: Gelder sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten – nicht mehr an das Unternehmen selbst.

Weitere Hinweise

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Osnabrück eingesehen werden. Das Verfahren dient derzeit der Sicherung und Vorbereitung – über die tatsächliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, nachdem die wirtschaftliche Lage geprüft wurde.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden:

  • Einreichungsstelle:
    Amtsgericht Osnabrück
    Kollegienwall 29/31
    49074 Osnabrück
  • Die Frist beginnt mit der Zustellung oder – sofern keine gesonderte Zustellung erfolgt – mit der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
  • Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei dem zuständigen Gericht.
  • Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, insbesondere wenn sie die internationale Zuständigkeit des Verfahrens nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 bestreiten.
  • Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss benennen und erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung der Beschwerde wird erwartet, ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Amtsgericht Osnabrück – Insolvenzgericht
Beschluss vom 15.09.2025
Aktenzeichen: 60 IN 51/25

Die Einleitung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet für die EasyCar Service UG einen kritischen Wendepunkt: Noch ist nichts entschieden – doch das Unternehmen steht nun unter gerichtlicher Aufsicht. Ob dies der Beginn eines geregelten Sanierungsprozesses oder das Ende des Geschäftsbetriebs bedeutet, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

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