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Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der MLH Solutions GmbH aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mit Beschluss vom 11. September 2025 hat das Amtsgericht München – Insolvenzgericht im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MLH Solutions GmbH, Reichenbachstraße 1, 85737 Ismaning, die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 182307 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Varga Zoltan. Als Verfahrensbevollmächtigter trat Rechtsanwalt Visnyei Attila, Münchner Straße 18, 85774 Unterföhring, auf.

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen deutet darauf hin, dass die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen für eine Fortführung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nicht mehr gegeben sind. Eine solche Entscheidung kann verschiedene Gründe haben – etwa eine Rücknahme des Insolvenzantrags, eine Einigung mit Gläubigern, die Feststellung fehlender Eröffnungsgründe oder eine anderweitige Verfahrensentwicklung.

Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt oder das Verfahren insgesamt eingestellt wird, bleibt vorerst offen und hängt von den weiteren Entwicklungen im Verfahren ab.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht, 11.09.2025

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