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Amtsgericht Bielefeld setzt Vergütung für vorläufigen Insolvenzverwalter der Landwert GmbH fest

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Landwert GmbH, Kammerratsheide 51, 33609 Bielefeld, hat das Amtsgericht Bielefeld mit Beschluss vom 09. September 2025 die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter der Nummer HRB 938 eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführung vertreten.

Die Festsetzung erfolgt gemäß den §§ 21, 63 und 64 der Insolvenzordnung (InsO) und bezieht sich auf den Zeitraum, in dem der vorläufige Insolvenzverwalter tätig war – in der Regel vom Zeitpunkt der gerichtlichen Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Einzelbeträge ist für Verfahrensbeteiligte in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bielefeld, Zimmer Nr. 4.122, einsehbar.

Mit der Festsetzung der Vergütung wird die vorläufige Verfahrensphase formal abgeschlossen. Ob das Hauptverfahren eröffnet wird, ist aus dem Beschluss nicht ersichtlich und bleibt abzuwarten.

Amtsgericht Bielefeld, 09.09.2025

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