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Cenntro Automotive Europe GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung durch Amtsgericht Bochum angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 2. September 2025 um 10:23 Uhr hat das Amtsgericht Bochum im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Cenntro Automotive Europe GmbH, mit Sitz in der Heitkampsfeld 20, 44652 Herne, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter der Nummer HRB 20255 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Peter Zuguang Wang, wohnhaft in der Hansaallee 190, 40547 Düsseldorf.

Gegenstand des Unternehmens ist die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebs von Erzeugnissen sowie die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen – ein Bereich, der stark kapital- und entwicklungsintensiv ist und in der aktuellen wirtschaftlichen Lage mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sein dürfte.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Viktoriastraße 10, 44787 Bochum, bestellt. Er ist mit sofortiger Wirkung befugt, Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung der Insolvenzmasse zu ergreifen.

Mit der Anordnung gelten folgende Maßnahmen:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner sind untersagt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner sind verpflichtet, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Ziel der Maßnahmen ist es, eine Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern, Gläubigerinteressen zu schützen und die Voraussetzungen für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu schaffen.

Amtsgericht Bochum, 02.09.2025

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