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Treutax GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung durch Amtsgericht Köln angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 3. September 2025 um 08:10 Uhr hat das Amtsgericht Köln im Verfahren über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Treutax GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 7743 eingetragen und hat ihren Sitz in der Brühler Straße 11–13, 50968 Köln. Als Geschäftsführer fungiert Herr Heinz Adick.

Gegenstand des Unternehmens ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten im Sinne der §§ 33 und 57 Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38–40, 50668 Köln, bestellt. Ihm obliegt fortan die Aufgabe, das noch vorhandene Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse durchzuführen.

Mit der gerichtlichen Anordnung gelten folgende wesentliche Maßnahmen:

  • Verfügungen der Treutax GmbH über Vermögenswerte sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.
  • Drittschuldnern – also Personen oder Unternehmen, die der Gesellschaft gegenüber zur Zahlung verpflichtet sind – ist es untersagt, weiterhin direkt an die Schuldnerin zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zahlungen dürfen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Entscheidung des Gerichts dient dem Schutz der Insolvenzmasse vor weiteren Zugriffen und schafft die Grundlage für eine sachgerechte Vorbereitung der möglichen Verfahrenseröffnung. Wie sich die wirtschaftliche Lage der Treutax GmbH im weiteren Verlauf darstellt – insbesondere, ob eine Sanierung in Betracht kommt oder die Abwicklung erfolgt –, wird nun im Rahmen der vorläufigen Verwaltung geprüft.

Amtsgericht Köln, 03.09.2025

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