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Complete Aviation Consulting GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalterin Einzelermächtigung erteilt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Complete Aviation Consulting GmbH, Hermannstraße 41, 21680 Stade, hat das Amtsgericht Stade am 10. September 2025 eine Erweiterung der Befugnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin beschlossen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 207601 eingetragen und wird vertreten durch Geschäftsführer Andreas Watteroth.

Bereits am 09. Juli 2025 um 10:20 Uhr war die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 InsO angeordnet worden. Nun wurde der Insolvenzverwalterin im Rahmen einer Einzelermächtigung die Befugnis zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse zusätzlich übertragen. Derartige Einzelermächtigungen erlauben es der vorläufigen Verwalterin, über den regulären Sicherungsrahmen hinaus aktiv Maßnahmen zu ergreifen – beispielsweise Verträge zu kündigen, Vermögenswerte zu verwerten oder neue Verträge im Interesse der Masse abzuschließen.

Der vollständige Beschluss mit den konkret benannten Ermächtigungen kann von Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Stade eingesehen werden.

Amtsgericht Stade, 10.09.2025

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