Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Elementum AG, mit Sitz in der Wilmersdorfer Straße 39, 10627 Berlin (Handelsregister-Nr. HRB 210032 beim Amtsgericht Charlottenburg), wurde eine wesentliche prozessuale Wendung vollzogen.
Wie das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Charlottenburg am 8. September 2025 mitteilte, hat die antragstellende Gläubigerin die Hauptsache für erledigt erklärt. Infolge dieser Erklärung hob das Gericht die zuvor im Beschluss vom 2. September 2025 gemäß § 21 Insolvenzordnung (InsO) erlassenen Sicherungsmaßnahmen auf.
Mit dieser Entscheidung endet das Verfahren ohne Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Die Erklärung der Gläubigerin, die Forderung nicht weiter gerichtlich durchzusetzen, hat damit zur Einstellung der vorläufigen Maßnahmen geführt.
Welche Gründe zur Erledigungserklärung geführt haben – etwa Rückzahlung, außergerichtliche Einigung oder Anerkenntnis – ist aus der Mitteilung nicht ersichtlich. Klar ist jedoch: Für die CG Elementum AG bedeutet dieser Schritt zumindest vorläufig eine Entspannung der Lage. Das Unternehmen bleibt damit in vollem Umfang handlungsfähig.
Hintergrund:
Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO dienen dazu, die Insolvenzmasse in der Zeit zwischen Antragstellung und Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu sichern – etwa durch Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder Verfügungsbeschränkungen für das Unternehmen. Mit der Aufhebung dieser Maßnahmen endet auch die vorläufige Kontrolle über die Geschäftsführung.
Fazit:
Die CG Elementum AG kann nach der gerichtlichen Entscheidung ihre Geschäfte wieder ohne insolvenzrechtliche Einschränkungen führen. Ob und wie die wirtschaftlichen Schwierigkeiten endgültig überwunden sind, bleibt abzuwarten. Für den Moment jedoch ist die drohende Insolvenz formal abgewendet.