Am 8. September 2025 um 10:00 Uhr hat das Amtsgericht Mannheim im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SPEED TRUCKING GmbH, mit Sitz Essener Straße 25, 68219 Mannheim, umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 744924 eingetragen und wird vertreten durch den Geschäftsführer Koray Cankapli.
Vorläufiger Insolvenzverwalter übernimmt Kontrolle
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Roth mit Kanzleisitz in Mannheim, Bachstraße 5-7, bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und zu sichern, bis das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.
Ab sofort darf die SPEED TRUCKING GmbH Verfügungen über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vornehmen. Dies betrifft insbesondere sämtliche Bankkonten und Außenstände, über die sie nicht mehr selbstständig verfügen darf. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Weitere Maßnahmen zur Absicherung
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Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt und bereits begonnene Maßnahmen eingestellt, sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen.
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Der Insolvenzverwalter erhält die Ermächtigung zur Einrichtung von Sonderkonten sowie zum Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen.
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Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten – sie müssen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen.
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Der Verwalter darf die Geschäftsräume betreten, Unterlagen prüfen und Auskünfte verlangen, um sich ein umfassendes Bild von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens zu verschaffen.
Hintergrund und Bedeutung
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Insolvenzmasse und der Wahrung der Gläubigerinteressen. Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft nun unter anderem, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Seine Berichte bilden die Grundlage für die Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Stefan Roth
Bachstraße 5–7, 68165 Mannheim
0621 / 4400445
Hinweis: Gläubiger, Geschäftspartner und andere Betroffene sollten sich zeitnah über mögliche Auswirkungen informieren und ggf. Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter oder rechtlichem Beistand halten.