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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der W.S. Industrie GmbH angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der W.S. Industrie GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 162/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 6977 eingetragenen W.S. Industrie GmbH, mit Sitz Am Giersberg 4, 53945 Blankenheim, hat das Amtsgericht Aachen am 9. September 2025 um 09:09 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Wolfgang Stelzer, ist tätig in den Bereichen Industrieanlagenmontage, Schweißtechnik sowie Baustellenleitung und -organisation.

Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Vorbereitung einer möglichen Verfahrenseröffnung wurde Rechtsanwalt Jochen Müller, Zum Markt 10, 53894 Mechernich, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der gerichtliche Beschluss sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
  • Drittschuldnern, also den Schuldnern der W.S. Industrie GmbH, ist es untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Die Drittschuldner werden ausdrücklich aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Mit dieser Entscheidung sichert das Insolvenzgericht die Handlungsfähigkeit des Unternehmens unter gerichtlicher Kontrolle, um einen geordneten Ablauf des weiteren Verfahrens zu gewährleisten.

Aachen, 9. September 2025
Amtsgericht Aachen

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