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Insolvenzantrag gegen De-Mo-Bau-Rhein-Main: Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der De-Mo-Bau-Rhein-Main, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Nuber Degertas und mit Sitz in der Sonnenberger Straße 32, 65193 Wiesbaden, wurde durch das Amtsgericht Wiesbaden am 8. September 2025 eine entscheidende Wendung bekanntgegeben: Die am 16. Mai 2025 erlassenen Sicherungsmaßnahmen wurden aufgehoben.

Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 10 IN 134/25. Ursprünglich war die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen erfolgt, um das Vermögen der Gesellschaft im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens zu schützen – etwa durch Einschränkungen in der Verfügungsgewalt oder die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Mit der aktuellen Entscheidung des Gerichts verlieren diese Maßnahmen ihre Wirkung. Ob der Insolvenzantrag zurückgezogen, gegenstandslos oder auf andere Weise erledigt wurde, ist in der kurzen Mitteilung nicht ersichtlich. Die genauen Hintergründe können im vollständigen Beschluss, der in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar ist, nachgelesen werden.

Fazit:
Für die De-Mo-Bau-Rhein-Main bedeutet die gerichtliche Entscheidung zumindest vorerst das Ende der insolvenzrechtlichen Einschränkungen. Die Firma kann ihre Geschäfte wieder in Eigenregie führen – ein mögliches Anzeichen dafür, dass eine Zahlungsunfähigkeit entweder abgewendet oder erfolgreich geregelt werden konnte.

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