Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Apps „BainESG“ und „DFEX“, über die Darlehen, Finanz- und Krypto-Dienstleistungen angeboten werden – ohne die notwendige Erlaubnis.
Als Entwicklerin der Apps ist die K4C TRADES LIMITED mit Sitz in Wolverhampton (Großbritannien) benannt. Das Unternehmen wird jedoch nicht von der BaFin beaufsichtigt. Damit besteht für deutsche Anleger keinerlei rechtliche Absicherung, sollten sie Geld über die Apps investieren oder Zahlungen leisten.
In Deutschland gilt: Wer Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dafür eine Zulassung der BaFin. Gleiches trifft auch auf Krypto-Dienstleistungen zu. Anbieter ohne Erlaubnis handeln illegal und bergen für Anleger ein hohes Risiko, ihr Geld dauerhaft zu verlieren.
Ob ein Unternehmen tatsächlich zugelassen ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen.
Die Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMaAufsG).
Die aktuelle Warnung reiht sich ein in eine zunehmende Zahl von Fällen, in denen Apps und Online-Plattformen mit professionellem Auftritt Vertrauen wecken wollen, aber in Wahrheit unerlaubt und potenziell betrügerisch agieren. Anleger sollten daher besonders wachsam sein, wenn Finanzgeschäfte über unbekannte Apps oder nicht regulierte Anbieter angeboten werden.