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BaFin warnt vor Angeboten der Richfield Invest SA – falsche Behauptungen über Aufsicht

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung zu den Internetseiten richfield-invest(.)com und richfieldinvest(.)com herausgegeben. Nach den Erkenntnissen der Behörde tritt dort die Gesellschaft Richfield Invest SA auf, die angeblich einen Sitz in Frankfurt am Main haben soll. Das Unternehmen bietet Festgeldanlagen sowie Anlageberatung an – ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis.

Falsche Angaben zu angeblicher Beaufsichtigung

Auf den genannten Websites wird der Eindruck erweckt, die Richfield Invest SA werde von der BaFin sowie von der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA beaufsichtigt. Diese Angaben sind nachweislich falsch. Weder in Deutschland noch in der Schweiz existiert eine entsprechende Zulassung oder Aufsicht für dieses Unternehmen.

Risiken für Anleger

Die fehlende Erlaubnis bedeutet für Anleger ein erhebliches Risiko:

  • Die Geschäftstätigkeit unterliegt keiner staatlichen Kontrolle.

  • Anleger können im Konfliktfall keine rechtlichen Ansprüche gegenüber einer beaufsichtigten Stelle geltend machen.

  • Es besteht die Gefahr eines vollständigen Verlustes der investierten Gelder.

Rechtliche Vorgaben

In Deutschland gilt: Wer Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten anbietet, benötigt dafür zwingend eine Erlaubnis der BaFin. Nur so ist sichergestellt, dass Anbieter bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen.

Ob ein Unternehmen über eine Zulassung verfügt, können Anleger jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin kostenlos überprüfen.

Grundlage der Warnung

Die aktuelle Veröffentlichung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

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