Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine öffentliche Warnung zu den Angeboten auf der Website conixpay(.)com veröffentlicht. Nach den Erkenntnissen der Aufsicht tritt dort ein Unternehmen mit der Bezeichnung Conixpay auf, das angeblich einen Sitz in Wuppertal haben soll.
Das Unternehmen bezeichnet sich auf seiner Internetseite als Bank und bietet den Abschluss von Krediten und Versicherungen an – ohne die dafür notwendige Erlaubnis der BaFin.
Unerlaubte Nutzung der Bezeichnung „Bank“
Der Hinweis, sich als „Bank“ zu bezeichnen, ist besonders schwerwiegend, da in Deutschland nur Unternehmen mit einer Banklizenz diese Bezeichnung führen dürfen. Anbieter, die ohne Genehmigung unter diesem Titel auftreten, erwecken einen falschen Anschein von Seriosität und Sicherheit.
Betroffene Geschäftsbereiche
Nach den Erkenntnissen der BaFin bietet Conixpay ohne Erlaubnis folgende Geschäfte an:
-
Bankgeschäfte (z. B. Kreditvergabe)
-
Versicherungsgeschäfte
-
Zahlungsdienste
-
Finanz- und Wertpapierdienstleistungen
-
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten
Für all diese Tätigkeiten ist eine ausdrückliche Zulassung durch die BaFin erforderlich.
Risiken für Verbraucher
Anleger und Verbraucher laufen bei der Nutzung solcher Angebote erhebliche Risiken:
-
Es gibt keine staatliche Aufsicht über die Geschäftstätigkeit.
-
Verträge können sich im Nachhinein als rechtlich unwirksam erweisen.
-
Im schlimmsten Fall droht ein Totalverlust der eingezahlten Gelder.
Möglichkeit zur Überprüfung
Die BaFin empfiehlt dringend, sich vor Geschäftsabschlüssen zu vergewissern, ob ein Anbieter über eine gültige Zulassung verfügt. Dies kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin jederzeit kostenlos überprüft werden.
Rechtliche Grundlage der Warnung
Die Veröffentlichung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 308 Absatz 7 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).