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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die La Vie / Le Petit GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 75/25

Mit Beschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven vom 1. September 2025 wurde über das Vermögen der La Vie / Le Petit GmbH, ansässig am Alter Markt 2 in 26441 Jever, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das traditionsreiche Unternehmen, eingetragen beim Amtsgericht Oldenburg unter der Handelsregisternummer HRB 220886, sieht sich damit einem bedeutenden Einschnitt in seiner wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit gegenüber.

In der Frühe des genannten Tages, exakt um 08:57 Uhr, trat der Beschluss des Insolvenzgerichts in Kraft, wodurch sämtliche Verfügungen der La Vie / Le Petit GmbH ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtlich wirksam sind. Dies bedeutet, dass die Antragsgegnerin in ihrem finanziellen Handeln erheblich eingeschränkt wurde, um Gläubigerinteressen zu sichern und weiteren wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner bestellt. Dieser ist in der Kanzlei Willmer Köster, Stau 123, 26122 Oldenburg tätig und über die Telefonnummer 0441 96213100 sowie per E-Mail an kontakt@willmerkoester.de erreichbar. Auch per Fax ist seine Kanzlei unter 0441 96213101 zu kontaktieren.

Alle Schuldner der La Vie / Le Petit GmbH werden ausdrücklich aufgefordert, fortan nur noch unter Beachtung dieses gerichtlichen Beschlusses Leistungen zu erbringen. Jegliche Zahlungen oder Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber der Antragsgegnerin sind demnach ausschließlich in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, wie es § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung vorsieht.

Der vollständige Beschluss kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung steht der Antragsgegnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Zudem können auch Gläubiger, die sich auf Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 berufen und das Fehlen der internationalen Zuständigkeit geltend machen möchten, eine sofortige Beschwerde einlegen.

Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Zustellung öffentlich, beginnt die Frist mit dem Ablauf des zweiten Tages nach Veröffentlichung. Maßgeblich ist das frühere Ereignis, wenn sowohl öffentliche Bekanntmachung als auch Zustellung erfolgt sind.

Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Wilhelmshaven – Insolvenzgericht –, Marktstraße 15–17, 26382 Wilhelmshaven oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach govello-1271238294276-000214496 einzulegen. Sie kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei für die Fristwahrung der rechtzeitige Eingang bei dem Insolvenzgericht entscheidend ist. Die Beschwerde muss durch den Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die genaue Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten. Zudem ist anzugeben, ob die Anfechtung vollständig oder nur teilweise erfolgt. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.

Datenschutzhinweis

Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie Hinweise zu Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Wilhelmshaven unter der folgenden Internetadresse:

https://www.amtsgericht-wilhelmshaven.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz/datenschutzbeauftragter-140613.html

Auf Wunsch kann Ihnen die Datenschutzerklärung auch postalisch zugesandt werden.

Amtsgericht Wilhelmshaven, den 1. September 2025

 

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