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Zusätzliche Einzelermächtigung für den vorläufigen Insolvenzverwalter der Vulkan Technic GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 7a IN 60/25

Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vulkan Technic GmbH, mit Sitz in der Vulkanstraße 1, 54578 Wiesbaum, hat das Amtsgericht Wittlich am 29. August 2025 eine bedeutende Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters beschlossen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter der Nummer HRB 12145 eingetragen und wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Ralf Bayerschen, wohnhaft Im Brühl 14, 54614 Schönecken.

Bereits am 27. Juni 2025 war über das Vermögen der Vulkan Technic GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden, um das Unternehmensvermögen bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu sichern. Nun wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter durch gerichtlichen Beschluss eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Diese Maßnahme erweitert seinen Handlungsspielraum gezielt und ermöglicht ihm, notwendige Verfügungen im Interesse der Gläubiger effizienter und rechtssicher durchzuführen.

Der vollständige Beschluss mit allen Einzelheiten zu Art und Umfang der erteilten Ermächtigung kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wittlich eingesehen werden.

Amtsgericht Wittlich, 29. August 2025

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