Aktenzeichen: 2 IN 302/25
Am 1. September 2025 um 10:00 Uhr hat das Amtsgericht Ulm im Verfahren über den Insolvenzantrag der AERB Personal & Service GmbH, ansässig in der Frauenstraße 30, 89073 Ulm, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Robert Walter Blos und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 729530 eingetragen.
Ziel der richterlichen Verfügung ist es, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur abschließenden Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern. Dazu wurden umfassende Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21 und 22 InsO getroffen.
Umfang der gerichtlichen Anordnung
Mit sofortiger Wirkung wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, Syrlinstraße 38, 89073 Ulm, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist erreichbar unter Tel. 0731 93807790, Fax 0731 938077920 und per E-Mail unter ulm@anchor.eu.
Sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wird der Schuldnerin untersagt, über ihre Bankkonten und Forderungen zu verfügen; diese Befugnisse gehen vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der Verwalter ist insbesondere ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und über eingehende Gelder zu verfügen, um die Masse zu sichern.
Weitere Sicherungsmaßnahmen umfassen:
- Einstellung aller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
- Verbot für Drittschuldner, Zahlungen an die AERB Personal & Service GmbH zu leisten. Stattdessen sind Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
- Betretungs- und Einsichtsrechte in sämtliche Betriebs- und Geschäftsräume sowie Geschäftspapiere durch den Verwalter.
- Die Schuldnerin ist verpflichtet, umfassend Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse zu erteilen.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der künftigen Insolvenzmasse und ermöglichen es dem Insolvenzgericht, die Voraussetzungen für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu prüfen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Sie ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Ulm – Insolvenzgericht
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das jeweils zuerst eintretende Ereignis – die Verkündung, die Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Wichtig ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Ulm. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung benennen und eine Erklärung enthalten, dass gegen diese Beschwerde eingelegt wird. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben, jedoch ist die Schrift von dem Beschwerdeführer oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
Auch Gläubiger der Schuldnerin können eine sofortige Beschwerde einlegen, insbesondere wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 in Frage stellen möchten.
Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen
Beschwerden und Anträge können auch als elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Details zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten in Baden-Württemberg sind auf der Internetseite www.ejustice-bw.de nachzulesen.
Hinweis zur Veröffentlichung
Die Veröffentlichung dieser Entscheidung im elektronischen Informationssystem bleibt für die Dauer ihrer Wirksamkeit bestehen. Wird das Verfahren eröffnet, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder rechtskräftiger Einstellung. Wird das Verfahren nicht eröffnet, wird die Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen gelöscht (§ 3 InsOBekV).
Amtsgericht Ulm – Insolvenzgericht, den 1. September 2025