Aktenzeichen: 2 IN 197/25 – Amtsgericht Ulm
Am 05. August 2025 um 10:00 Uhr hat das Amtsgericht Ulm im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PMX Powerparts UG (haftungsbeschränkt) einen bedeutenden Schritt vollzogen. Die unter der Adresse Bleichstraße 46, 89597 Munderkingen ansässige Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Roland Pokorny, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Die Eintragung der Schuldnerin im Handelsregister Ulm unter der Nummer HRB 737924 weist sie als haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft aus – ein Konstrukt, das in wirtschaftlichen Belastungssituationen besonders schnell in Schieflage geraten kann. Ziel der gerichtlichen Anordnung ist es, eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermöglichen und das Unternehmensvermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Dr. jur. Volker von Danckelmann bestellt. Er ist Partner bei Schneider Geiwitz, Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm, und telefonisch unter 0731 97018-0 sowie per E-Mail unter neu-ulm@schneidergeiwitz.de erreichbar. Seine zentrale Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten, sowie zu prüfen, ob dieses ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Verfügungsbeschränkungen greifen ab sofort: Die PMX Powerparts UG darf über ihr Vermögen – insbesondere über Bankkonten und Außenstände – nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Gleichzeitig wurde Dr. von Danckelmann ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft selbst einzuziehen sowie auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion Sonderkonten zu eröffnen und zu verwalten.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden untersagt – bereits begonnene Verfahren gegen das Unternehmen sind einstweilen eingestellt. Auch Drittschuldner wurden durch das Gericht angewiesen, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
Dr. von Danckelmann ist zudem befugt, die Geschäftsräume der Gesellschaft zu betreten, Einsicht in alle geschäftsrelevanten Unterlagen zu nehmen und Auskünfte einzuholen, die der Sicherung der Insolvenzmasse dienen. Die Schuldnerin ist zur vollständigen Mitwirkung verpflichtet.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die Schuldnerin binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Das gilt auch für Gläubiger, soweit sie die internationale Zuständigkeit gemäß Artikel 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 anzweifeln. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Ulm, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm einzureichen – entweder schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
Für die Fristberechnung ist das früheste der folgenden Ereignisse maßgeblich: die Verkündung, die Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses im Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht, gilt sie zwei Tage nach Veröffentlichung als zugestellt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hinweis zur elektronischen Einreichung: Rechtsbehelfe müssen – insbesondere bei Einreichung durch Rechtsanwälte, Notare oder Behörden – als qualifiziert signierte elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege erfolgen. Eine einfache E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Amtsgericht Ulm – Insolvenzgericht, 05.08.2025