Aktenzeichen: 274 IN 161/25 – Amtsgericht Braunschweig
Am 06. August 2025 hat das Amtsgericht Braunschweig im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Braunschweig-Salzgitter e.V., mit Sitz in der Adolfstraße 20 in Braunschweig, einen weiteren bedeutenden Beschluss gefasst.
Nachdem dem traditionsreichen Verband bereits am 18. Juni 2025 die vorläufige Eigenverwaltung im Rahmen des Insolvenzverfahrens gewährt wurde, wurde nun ein weiterer Schritt unternommen, um die Handlungsfähigkeit der Organisation zu stärken: Gemäß § 270c Abs. 4 Satz 1 InsO wurde der antragstellende Verband nun ausdrücklich zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Bedeutung der Ermächtigung
Die Ermächtigung erlaubt dem Vorstand – bestehend aus Nico Seefeldt Kazazi, Dr. Florian Harig und Silvio Höfer – in der Übergangsphase des Verfahrens weiterhin Verpflichtungen einzugehen, die der Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs und der Sanierung dienen. Diese sogenannten Masseverbindlichkeiten genießen im Insolvenzverfahren eine bevorzugte Stellung und erhöhen die Flexibilität des Verbandes bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
Die Entscheidung verdeutlicht das Vertrauen des Insolvenzgerichts in die Fähigkeit der aktuellen Leitung, das Verfahren im Sinne einer nachhaltigen Sanierung zu nutzen.
Einsichtnahme möglich
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Braunschweig bereit.
Amtsgericht Braunschweig – Insolvenzgericht, 06.08.2025