Aktenzeichen: 3 IN 351/25 – Amtsgericht Aalen
Mit Beschluss vom 06. August 2025 um 14:45 Uhr hat das Amtsgericht Aalen ein bedeutendes Kapitel in der Entwicklung der Betongold Schwaben GmbH, ansässig in der Heidenheimer Straße 80 in Herbrechtingen, aufgeschlagen. Die Gesellschaft, geführt von Geschäftsführer Ahmet Kaplan, sieht sich mit einem Insolvenzantrag über das eigene Vermögen konfrontiert. Um drohende nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern, wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Fröhlich, Kanzlei Fröhlich & Kollegen, mit Sitz in Neu-Ulm, bestellt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und dessen Substanz für eine mögliche Verfahrensabwicklung zu bewahren.
Konsequente Sicherungsmaßnahmen
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Insolvenzordnung (InsO) wurden folgende Maßnahmen angeordnet:
- Zwangsvollstreckungen sowie Maßnahmen wie Arrest oder einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, bereits begonnene Verfahren eingestellt.
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters zulässig.
- Bankkonten und Außenstände wurden unter Verwaltung des Insolvenzverwalters gestellt. Die Gesellschaft verliert somit die eigenständige Kontrolle über diese Mittel.
- Gläubiger und Drittschuldner wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Verwalter zu leisten.
Darüber hinaus wurde Rechtsanwalt Fröhlich ermächtigt, Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen sowie alle notwendigen Informationen zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft einzuholen – inklusive Einsicht in Bücher, Unterlagen und das Betreten betrieblicher Räumlichkeiten.
Blick in die Zukunft
Die vorläufige Verwaltung dient als Sicherungsmaßnahme vor der eigentlichen Entscheidung über die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens. Erst nach eingehender Prüfung durch den vorläufigen Verwalter, ob ausreichende Masse zur Deckung der Kosten vorhanden ist, wird das Amtsgericht über die endgültige Eröffnung entscheiden.
Gegen diesen Beschluss ist binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde möglich. Diese kann beim zuständigen Amtsgericht Aalen eingereicht werden. Eine anwaltliche Vertretung ist hierfür nicht zwingend erforderlich.
Amtsgericht Aalen – Insolvenzgericht, 06.08.2025