Aktenzeichen: 7 IN 88/25 – Amtsgericht Stendal
Am 06. August 2025 um 11:05 Uhr hat das Amtsgericht Stendal im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fromm & Fromm Photovoltaik-Montage GbR, mit Sitz im Ortsteil Nedlitz, Teichstraße 9 in 39291 Gommern, einen entscheidenden Schritt zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse unternommen: Die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft wurde angeordnet.
Infolge dieses Beschlusses dürfen Verfügungen der GbR über deren Vermögenswerte nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der bestellten vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgen. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sabine von Stein-Lausnitz, ansässig im Hundertwasserhaus, Breiter Weg 10a in 39104 Magdeburg, bestellt. Sie übernimmt damit vorerst die Aufsicht und Sicherung des Vermögens der Antragsgegnerin.
Verpflichtung für Gläubiger und Drittschuldner
Die Schuldner der GbR – also Drittschuldner – sind durch diesen Beschluss ausdrücklich aufgefordert, ihre Leistungen ab sofort nur noch unter Beachtung dieser Anordnung und direkt an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einblick und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Stendal einsehbar.
Gegen diese Entscheidung steht der Antragsgegnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Ebenso kann jeder Gläubiger Beschwerde einlegen, sofern er geltend macht, dass die internationale Zuständigkeit des deutschen Gerichts fehle (gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848).
Amtsgericht Stendal – Insolvenzgericht, 06.08.2025