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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der P & W Trade Berlin GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3604 IN 5234/25 – Amtsgericht Charlottenburg

Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der P & W Trade Berlin GmbH, ansässig im EKZ Eastgate Berlin, Marzahner Promenade 1A, 12679 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg mit Beschluss vom 06. August 2025 um 11:00 Uhr wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögensverhältnisse der Schuldnerin getroffen.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 190024 und vertreten durch Geschäftsführer Tino Priemer, hat selbst Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt.

Zum Schutz der Insolvenzmasse und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin hat das Gericht angeordnet:

  • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – ausgenommen solche in unbewegliches Vermögen – werden untersagt, bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt.
  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
  • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin, bestellt.

Dieser erhält umfassende Befugnisse:
Er darf unter anderem Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einziehen, eingehende Gelder annehmen, ein Sonderkonto eröffnen und Auskunft von den kreditführenden Instituten einholen. Den Schuldnern der P & W Trade Berlin GmbH ist es ab sofort untersagt, an die Gesellschaft zu zahlen – sie haben nur noch gegenüber dem Insolvenzverwalter zu leisten.

Zur weiteren Sicherung ist der vorläufige Verwalter außerdem berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen einzusehen und Auskünfte einzuholen, um eine umfassende Prüfung der finanziellen Lage vorzunehmen.

Die Veröffentlichung dieser Maßnahmen im elektronischen Informationssystem wird gespeichert und – je nach Verfahrensverlauf – spätestens sechs Monate nach Abschluss gelöscht.

Rechtsbehelfe:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Bekanntmachung, Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin schriftlich einzulegen oder zu Protokoll zu erklären. Sie kann auch elektronisch über EGVP übermittelt werden, wobei bestimmte technische und rechtliche Anforderungen zu beachten sind.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, 06.08.2025

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