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Ermächtigung zur Rückzahlung eines Massekredits im Insolvenzverfahren der INTERHOMES AG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 532 IN 1/25 – Amtsgericht Bremen

Im Rahmen des laufenden Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der INTERHOMES Aktiengesellschaft, ansässig in der Haferwende 36A, 28357 Bremen, hat das Amtsgericht Bremen eine ergänzende Entscheidung im Sinne der Verfahrenssicherung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 21189 HB eingetragen und wird vertreten durch die Vorstände Frank Vierkötter und Frank Voßhardt.

Bereits am 08. Juli 2025 um 09:20 Uhr war die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der INTERHOMES AG angeordnet worden. Nun hat das Gericht mit Beschluss vom 06. August 2025 dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, eine zusätzliche Einzelermächtigung erteilt:

Er darf mit Wirkung für die Insolvenzmasse die Rückzahlung eines echten Massekredits vornehmen.

Diese Maßnahme dient der Wahrung wirtschaftlicher Stabilität und dem geordneten Fortgang des Verfahrens. Die Rückzahlung solcher Kredite kann notwendig sein, um vertragsrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und die Liquiditätssituation transparent und gesetzeskonform zu gestalten.

Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen – Insolvenzgericht, 06.08.2025

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