Aktenzeichen: IN 1066/24
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACE Wohnungsbau GmbH, mit Sitz in der Thyssenstraße 31, 86368 Gersthofen, wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg – Insolvenzgericht – vom 23. Juli 2025 eine klare Entscheidung getroffen: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Antonino Piazza, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 37134 eingetragen. Sie hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt – eine Maßnahme, die Unternehmen dann ergreifen, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht mehr abgewendet werden kann.
Doch die Prüfung des Gerichts ergab: Das vorhandene Vermögen reicht nicht einmal aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit greift § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO), wonach das Verfahren gar nicht eröffnet wird, wenn die sogenannte „Masseunzulänglichkeit“ festgestellt wird. Das bedeutet im Klartext: Es sind weder liquide Mittel noch verwertbares Vermögen vorhanden, das zur Finanzierung der Verfahrenskosten – wie etwa die Vergütung eines Insolvenzverwalters – herangezogen werden könnte.
Diese Entscheidung hat schwerwiegende Folgen:
Gläubiger, die noch Forderungen gegen die ACE Wohnungsbau GmbH haben, bleiben ohne die Möglichkeit, ihre Ansprüche im Rahmen eines geregelten Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Das Unternehmen wird faktisch aufgelöst, ohne dass es zu einer geordneten Verwertung kommt – ein Schicksal, das häufig mit einem vollständigen wirtschaftlichen Zusammenbruch einhergeht.
Rechtsbehelf:
Gegen diese Entscheidung ist gemäß der gesetzlichen Bestimmungen die sofortige Beschwerde möglich. Diese muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung der Entscheidung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de oder deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Bei Einreichung durch juristische Personen, Behörden oder rechtsanwaltliche Vertretung muss dies elektronisch erfolgen.
Der Fall der ACE Wohnungsbau GmbH markiert ein abruptes Ende einer unternehmerischen Existenz – ohne Reorganisationsperspektive, ohne geordneten Gläubigerschutz, und mit einem drastischen Hinweis auf die wirtschaftliche Substanzlosigkeit des Unternehmens im Zeitpunkt des Antrags.
Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht – 23.07.2025