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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Home Living Marl GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 80/25

Am 25. Juli 2025 um 14:00 Uhr hat das Amtsgericht Vechta – Insolvenzgericht – im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Home Living Marl GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Zeppelinstraße 9, 49377 Vechta, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 220262 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Heinz Schlier, wohnhaft in Köln, vertreten.

Zur Sicherung des schuldnerischen Vermögens und zur Vorbereitung einer geordneten Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde die Verfügungsbefugnis der Antragstellerin erheblich eingeschränkt. Ab sofort sind jegliche Verfügungen über das Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Gerbers, Sögestraße 70, 28195 Bremen, bestellt. Er ist erreichbar unter Tel. 0421/178998-0, E-Mail: bremen@jnp.de. Die Bestellung erfolgte mit dem Ziel, das Unternehmensvermögen zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu analysieren und zu beurteilen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.

Ebenfalls angeordnet wurde, dass die Schuldner der Home Living Marl GmbH – also Drittschuldner – keine Zahlungen mehr an die Gesellschaft leisten dürfen. Stattdessen sind Leistungen unter Beachtung des Beschlusses ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Maßnahme schützt die Insolvenzmasse vor unkontrolliertem Abfluss.

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Rechtsbehelf:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Auch Gläubiger können unter Berufung auf Artikel 5 Absatz 1 der EU-Verordnung 2015/848 Beschwerde einlegen, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit geltend machen.

Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta (elektronisch über das EGVP: govello-1270807218639-000214169) einzulegen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle abzugeben und muss durch den Beschwerdeführer oder einen Bevollmächtigten unterzeichnet werden. Sie soll begründet werden und den angefochtenen Beschluss benennen.

Mit dieser Anordnung tritt die Home Living Marl GmbH in ein rechtlich überwachtes Zwischenstadium ein, in dem geprüft wird, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann – ein Zeitraum mit weitreichender Bedeutung für die Zukunft des Unternehmens, seine Gläubiger und Beschäftigten.

Amtsgericht Vechta – Insolvenzgericht – 25.07.2025

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