Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen: 97 IN 106/25
Am 28. Juli 2025, exakt um 11:51 Uhr, hat das Amtsgericht Paderborn in einem bedeutenden Beschluss die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Buller Family Holding GmbH, mit Sitz am Lesterweg 5 in 33129 Delbrück, angeordnet. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Siegfried Buller.
In diesem Stadium des Insolvenzverfahrens wurde Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt, wohnhaft in der Neuhäuser Straße 113, 33102 Paderborn, als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Diese Maßnahme erfolgte gemäß den Vorschriften der §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO), um das vorhandene Vermögen zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Mit sofortiger Wirkung sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihre Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Dies dient dem Zweck, unkontrollierte Abflüsse von Vermögenswerten zu verhindern und eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten.
Darüber hinaus wurde sämtlichen Drittschuldnern – also denjenigen, die der Buller Family Holding GmbH noch Zahlungen schulden – untersagt, weiterhin an die Gesellschaft direkt zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter nun befugt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Die Drittschuldner wurden eindringlich aufgefordert, ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Verfügung zu handeln.
Ein weiterer zentraler Bestandteil des Beschlusses ist die Aussetzung jeglicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin. Dies betrifft insbesondere Vollstreckungen durch Pfändungen, Arrest oder einstweilige Verfügungen, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt, um eine ungestörte Durchführung des Insolvenzverfahrens sicherzustellen.
Mit diesem Schritt wurde ein bedeutsamer Meilenstein in einem wirtschaftlich sensiblen Verfahren gesetzt, dessen weitere Entwicklung mit Spannung zu beobachten sein wird. Das Insolvenzverfahren verspricht nicht nur Aufklärung über die wirtschaftliche Lage der Buller Family Holding GmbH, sondern auch eine mögliche Neuordnung im Interesse der Gläubiger.
Amtsgericht Paderborn, 28. Juli 2025
Aktenzeichen: 97 IN 106/25