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Vorläufige Insolvenzverwaltung über ESG Leer GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 8 IN 83/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ESG Leer GmbH, ansässig in der Großen Roßbergstraße 24, 26789 Leer (Ostfriesland), hat das Amtsgericht Leer – Insolvenzgericht – am 24. Juli 2025 um 16:17 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRB 207641 geführte Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Dr. Andreas Weber, Deichstraße 32, 27568 Bremerhaven, vertreten.

Zur Sicherung des Unternehmensvermögens und zur Vermeidung nachteiliger Vermögensverschiebungen hat das Gericht die Verfügungsmacht der Schuldnerin eingeschränkt. Verfügungen der ESG Leer GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, bestehende Verhältnisse zu prüfen und die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrenseröffnung zu ermitteln. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 0421/835008-0 sowie per E-Mail an bremen@pluta.net.

Ebenso hat das Gericht angeordnet, dass die Schuldner der ESG Leer GmbH (Drittschuldner) künftig nicht mehr direkt an das Unternehmen leisten dürfen. Zahlungen und Leistungen sind ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses und direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Maßnahme schützt die Masse vor unkontrolliertem Mittelabfluss und sichert die Gleichbehandlung der Gläubiger.

Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelf:
Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts rügen wollen (Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848). Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung.

Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle abzugeben. Für die Wahrung der Frist ist der fristgerechte Eingang beim genannten Gericht entscheidend.

Mit diesem Beschluss tritt die ESG Leer GmbH in eine kritische Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein – ein Zeitraum der rechtlichen Kontrolle, aber auch der strukturellen Chance für einen möglichen Neuanfang oder eine geordnete Abwicklung.

Amtsgericht Leer – Insolvenzgericht – 24.07.2025

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